Patent anmelden: Anleitung zur bombensicheren Patentrecherche

Die Patentrecherche ist ein wichtiger Schritt bevor es an die Entwicklung eines Produktes geht. Wie man dabei am besten vorgeht und wie man sogar ein eigenes Patent anmelden, wird in diesem Artikel Schritt-für-Schritt erklärt
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Patente spielen eine wichtige Rolle, wenn es um den Handel mit physischen Produkten geht. Zum einen, lassen sich eigene Produktentwicklungen mit einem Patent schützen, zum anderen, sollte man vor jedem neuen Produktlaunch überprüfen, ob das Produkt oder ein bestimmtes Bauteil eventuell bereits von einer anderen Person patentiert wurde. 

Besonders wichtig ist dieser Schritt, wenn man die Produkte nicht selbst herstellt, sondern z.B. von asiatischen Herstellern bezieht, wie es bei einem E-Commerce Business oft der Fall ist. Es kann beispielsweise passieren, dass der Hersteller überhaupt nicht auf Patente achtet oder das Produkt nicht im Herstellungsland, sondern nur in Deutschland patentiert ist. 

Aber was ist ein Patent überhaupt und wie kann man seine eigene Idee schützen lassen? Was kostet die Anmeldung und wie kann man sichergehen, nicht gegen ein Patent zu verstoßen? Genau das und vieles mehr wird in diesem Artikel ausführlich beschrieben. Zusätzlich gibt es eine genaue Unterscheidung zwischen Patenten, Designs und Gebrauchsmustern sowie eine klare Anleitung, wie man eine bombensichere Patentrecherche durchführt. 

Hinweis: Hierbei handelt es sich nicht um eine verbindliche Rechtsberatung. Jedoch werden diese Schritte von den meisten Händlern durchgeführt.

Definition: Was ist ein Patent?

Ein Patent ist ein gewerbliches Schutzrecht für technische Erfindungen. Dieses Schutzrecht ist für die gesamte Technik oder speziell für einen technischen Aspekt eines Produktes ausgeschrieben. Dabei kann es sich auch um ein bestimmtes Produktionsverfahren handeln. Der geschützte Aspekt muss immer neu und erfinderisch sein, sodass er zu einem Vorteil gegenüber vergleichbaren Produkten führt. Daher ist ein Patent in den meisten Fällen auch ein extrem starker USP, da es einem die Monopolstellung für den Verkauf des geschützten Produktes im jeweiligen Markt sichert. 

Da Patente als Vermögensgegenstand behandelt werden und auf andere Personen übertragen oder verkauft werden können, steigert sich durch ein erhaltenes Patent der Wert des eigenen Unternehmens

Dieses Schutzrecht gilt immer nur in den Ländern, in welchen das Patent angemeldet bzw. genehmigt wurde. Inzwischen gibt es Möglichkeiten, ein Patent EU-weit oder international anzumelden, ohne dass jeder einzelne Schritt im jeweiligen Land immer wiederholt werden muss. Wie das geht, wird am Ende des Artikels beschrieben. 

Patente werden immer veröffentlicht und für jeden zugänglich gemacht. Das ist wichtig, weil man sonst überhaupt nicht recherchieren könnte, ob eine Idee vielleicht schon von einer anderen Person geschützt wurde. Ein kleiner Nachteil daran kann sein, dass andere Hersteller auf die Idee aufmerksam werden und diese in Ländern umsetzen, wo das Patent keine Gültigkeit hat. Hier muss man sich zu Beginn fragen, wie innovativ das Produkt ist und ob sich ggf. die Kosten eines EU-weiten, oder sogar internationalen Schutzes rentieren würden.

Patent anmelden

Wenn man ein neuartiges technisches Produkt entwickelt hat, kann man darüber nachdenken, sich mit einem Patent gegen Nachahmer abzusichern. Ganz wichtig ist, dass man die Idee erstmal für sich behält und damit nicht an die Öffentlichkeit geht. Wenn man das Produkt z.B. auf einer Messe, in einer Zeitschrift oder im Fernsehen vorstellt, handelt es sich um keine absolute Neuheit mehr und das Patent kann nicht angemeldet werden. 

Selber ein Patent anzumelden, ist im Gegensatz zu einer Markenanmeldung, kompliziert und sollte auf jeden Fall von einem Patentanwalt durchgeführt werden. Dieser kümmert sich von der Bürokratie bis zur Ausformulierung der Schutzrechte um alle notwendigen Schritte. Sobald das Patent vom zuständigen Patentamt abgesegnet wurde, ist es bei Zahlung einer konstant steigenden Jahresgebühr bis zu 20 Jahre lang gültig. 

Info: Patentanwälte sind meistens keine studierten Juristen, sondern z.B. Chemiker, Physiker oder Ingenieure. Viele Kanzleien in diesem Bereich decken aber die ganze Bandbreite ab, sodass man mit seiner Erfindung immer einen Ansprechpartner bekommt, der sich wirklich im entsprechenden Bereich auskennt. Das ist auch wichtig, da es bei technischen Beschreibungen auf wissenschaftliche und exakte Formulierung ankommt. Vor Gericht treten in der Regel Rechtsanwälte gemeinsam mit Patentanwälten auf, um sowohl rechtliche als auch technische Aspekte abzudecken.

Unterschied: Gebrauchsmuster & eingetragene Designs

Im Gegensatz zu Patenten werden Gebrauchsmuster nicht auf den Grad der Neuartigkeit überprüft. Durch die sogenannte Neuheitsschonfrist kann man das Produkt oder die Idee bis zu 6 Monaten vor der Anmeldung zu einem gewissen Grad öffentlich machen. 

Bei einem Gebrauchsmuster wird das Schutzrecht lediglich, ohne kompliziertes Prüfverfahren, beim Patentamt eingetragen. Dadurch erfordert es weniger Innovation und ist eine deutlich kostengünstigere Alternative zum Patent. 

Die Anmeldung erfolgt auch wesentlich schneller als die Patentanmeldung, bei der zwischen Anmeldung und Eintragung mehrere Jahre vergehen können. Die Gebrauchsmusteranmeldung wird dagegen nicht nochmal gesondert geprüft, wodurch der gesamte Prozess schon in einigen Wochen abgeschlossen ist. Ein eingetragenes Gebrauchsmuster ist bis zu 10 Jahre lang gültig, kann aber in ein Patent umgewandelt werden. 

Durch die fehlende Zusatzprüfung, weiß man jedoch nicht, ob die geschützte Idee wirklich schutzwürdig ist. Erst im Streitfall oder einer Nichtigkeitsklage (Klage gegen die Gültigkeit des Gebrauchsmusters) wird geprüft, ob die Idee alle erforderlichen Kriterien für die Schutzwürdigkeit erfüllt. Aus diesem Grund sollte ein Gebrauchsmuster ebenfalls immer von einem Patentanwalt angemeldet werden.

Bei der Patentrecherche sollte man ebenfalls vorhandene Gebrauchsmuster überprüfen. Auf den meisten Seiten lassen sich beide Schutzvarianten in den Suchergebnissen filtern. Wie man eine Patentrecherche genau durchführt, wird im weiteren Verlauf des Artikels Schritt-für-Schritt erklärt. 

Design 

Das eingetragene Design ist ein gewerbliches Schutzrecht. Bis 2014 hieß es noch Geschmacksmuster, wurde aber im Zuge des neuen Designgesetzes umbenannt. Im Gegensatz zum Gebrauchsmuster bezieht es sich nicht auf technische Aspekte, sondern auf den Schutz eines Produktdesigns. Dazu gehören neuartige Formen, Muster und Farben von zwei- oder dreidimensionalen Erscheinungsformen.  

Ein Beispiel hierfür ist der einzigartige Schnitt eines T-Shirts, ein Logo oder spezielle Abrundungen eines Möbelstücks zum Schutz vor Verletzungen. 

Die Kosten für die Eintragung sind mit 60 € nicht besonders hoch und eine lohnenswerte Investition zum Schutz vor Nachahmungen des Produktes. Ähnlich wie bei der Markenanmeldung ist das Schützen lassen eines Designs sehr einfach und online in wenigen Schritten erledigt. Hier gelangt man zum entsprechenden Online-Formular: DPMA Design anmelden 

Was passiert, wenn ich gegen ein Patent verstoße?

Als Patentinhaber hat man verschiedene Ansprüche gegenüber Personen oder Unternehmen, die gegen das Patent verstoßen. Daher ist die Patent-Recherche auch so wichtig. Wenn sich nach dem Import oder Launch eines Produktes herausstellt, dass dieses eigentlich patentiert ist, kann das einen existenziellen Rückschlag für das eigene Unternehmen bedeuten. Folgende Ansprüche können dabei erhoben und gerichtlich durchgesetzt werden: 

1. Unterlassungsanspruch: Der Patentinhaber kann einem verbieten, das Produkt anzubieten oder ein patentiertes Verfahren zu verwenden. 

2. Auskunftsanspruch: Der Patentinhaber kann zu jederzeit Auskunft darüber verlangen, in welchem Umfang gegen das Patent verstoßen wurde. 

3. Schadensersatz: Durch den Verstoß gegen ein Patent entsteht dem Patentinhaber ein Schaden, den er als Schadensersatz fordern kann.

Für die Berechnung des Schadensersatzes gibt es zwei Varianten: 

  1. Lizenz-Analogie: Basiert auf der Summe, die der Patentinhaber theoretisch an den sogenannten Lizenzeinnahmen eingenommen hätte.   
  2. Gewinnherausgabe: Der Gewinn, den der Verkäufer mit dem patentierten Produkt insgesamt erwirtschaftet hat. Dem Patentinhaber also entging.

4. Vernichtungsanspruch: Der Patentinhaber kann verlangen, dass alle Produkte, die gegen das Patent verstoßen, vernichtet werden. 

5. Rückrufanspruch: Alle betroffenen Lieferungen an gewerbliche Kunden müssen zurückgerufen werden und können nicht mehr vertrieben werden. 

Ob, und wenn ja, welche Ansprüche geltend gemacht werden, bleibt dem Patentinhaber überlassen. Sollte es jedoch zu einer Gewinnherausgabe kommen, und das Produkt wurde vielleicht schon über eine längere Zeit verkauft, kann das gravierende finanzielle Folgen haben, da die Gewinne vermutlich schon wieder reinvestiert wurden. 

Aus diesem Grund ist es so wichtig, vor jedem Sourcing-Prozess eine ausführliche Patent-Recherche durchzuführen. Im nächsten Abschnitt wird genau erklärt, mit welchen 6 kombinierbaren Methoden das möglich ist.

6 Schritte zur lückenlosen Patentrecherche

1. Gibt es noch andere Verkäufer?

Wenn man ein Produkt auf den Markt bringt, sei es auf Amazon, einem Online-Shop oder im Einzelhandel, gibt es in den meisten Fällen Anbieter, die sehr ähnliche Produkte verkaufen. Ein Trick ist, sein Produkt einmal auf Amazon zu suchen und zu prüfen, wie viele Verkäufer dasselbe oder ein ähnliches Produkt anbieten. 

Je mehr Verkäufer sehr ähnliche Produkte anbieten, desto höher die Wahrscheinlichkeit, dass kein Patent vorliegt. Aber Achtung, mit diesem Schritt verschafft man sich lediglich einen groben Eindruck, sollte daraus aber keinesfalls eine finale Entscheidung ableiten. 

Viele Verkäufer wissen gar nicht, dass eine Patentrecherche auf jeden Fall notwendig ist. Besonders chinesische Seller verkaufen oftmals Produkte, ohne vorher zu überprüfen, ob sie das überhaupt dürfen. Zusätzlich kann man sich auch auf dem amerikanischen Markt umsehen, ob es Anzeichen für einen „Original-Hersteller“ gibt.

Wenn ein Konkurrent bzw. ein sehr ähnliches Produkt mit einem Patent beworben wird, sollte man sehr vorsichtig sein und sich die Namen von Verkäufer und Unternehmen notieren. 

Tipp: Bei Produkten, die eine hohe Ähnlichkeit zum eigenen Produkt aufweisen, lohnt es sich, einmal das Impressum des Verkäufers aufzurufen und sich den Name des Geschäftsführers aufzuschreiben. Die Namen kommen in Schritt 5 bei der DPMA-Recherche wieder zum Einsatz.

Sollten sich in der Nische viele deutsche und europäische Händler aufhalten und alle ähnliche Produkte verkaufen, kann man sich schon etwas sicherer sein. Trotzdem sind die nächsten Schritte sehr wichtig, um wirklich kein Risiko einzugehen.

2. Google Suche

Die Suche auf Google ist ein einfacher und gleichzeitig ein sehr wichtiger Schritt. Dafür einfach mal das Produkt in Kombination mit dem Wort „Patent“, “patentiert“ oder „geschützt“ in die Google-Suche eingeben. Sollte es keine auffälligen Suchergebnisse geben, ist das wieder ein gutes Zeichen. 

Amazon FBA Patentrecherche

In dem obigen Beispiel scheint es auf jeden Fall etwas zu geben. Jetzt gilt es zu überprüfen, was genau patentiert wurde. 

Hilfreich ist es auch, auf den Websites der potenziellen Konkurrenz zu recherchieren oder die Angebote anderer Marktplätze unter die Lupe zu nehmen. Die Webseiten findet man z.B. über die Konkurrenzprodukte auf Amazon, indem man deren Markennamen auf Google eingibt. 

3. Google Patents

Google hat eine eigene Suchmaschine, die sich ausschließlich für die Recherche nach Patenten eignet. Wenn man in die Google-Suchleiste Google Patents eingibt, kommt man über den ersten Link auf die entsprechende Seite. Dort kann man nach seinem Produkt suchen und bekommt direkt verschiedene Patente angezeigt, die damit in Verbindung stehen könnte. 

Hier zu recherchieren ist ein absolutes Muss! Die Produktzeichnungen sind sehr hilfreich, um herauszufinden, ob das jeweilige Patent überhaupt relevant ist. So erspart man sich viel Arbeit, da man nicht jedes Mal die komplizierten Beschreibungen lesen muss.

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4. Espacenet

Espacenet ist die offizielle Patentrecherche-Seite des Europäischen Patentamtes. Hier kann zwischen einer Smart, Advanced und Classification Search wählen. Das ermöglicht einem, von Beginn an ziemlich viele Details einzugeben und die Suche etwas einzugrenzen.

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Wenn man sich durch die einzelnen Suchergebnisse klickt, helfen auch hier die Produktzeichnungen bei Überprüfung der Relevanz. Oftmals handelt es sich bei den Ergebnissen um Schutzrechte in einer ähnlichen Kategorie, bei denen sich das Patent jedoch stark vom eigenen Produkt unterscheidet.

5. DPMA

Das deutsche Patent- und Markenamt bietet zwei Recherchemöglichkeiten. Einmal die  Datenbank DEPATISnet und das DPMAregister.

Amazon FBA Patentrecherche 3

Beide Datenbanken sind sehr ähnlich aufgebaut. Die Einsteigerrecherche eignet sich bestens, um relevante Patente für ein bestimmtes Produkt herauszufinden. Hier kann man zusätzlich auch Gebrauchsmuster, Designs und Markennamen recherchieren.

Wer sich im ersten Schritt die Namen der Amazon-Verkäufer aufgeschrieben hat, kann diese jetzt bei der Recherche einsetzen und im Feld Anmelder/ Inhaber/ Erfinder gezielt nach ihnen suchen. Sollten diese Personen ein Patent auf ihr Produkt angemeldet haben, müsste das entsprechend angezeigt werden. 

Diese Seite wird einem im E-Commerce noch öfters begegnen! Hier zu suchen bringt immer die besten und zuverlässigsten Ergebnisse. Die Seite ist einfach aufgebaut und es können umfassende Ergebnisse analysiert werden.

Alle Schritte bis zur fertigen Patentrecherche bauen aufeinander auf. Von einer eher allgemeinen Suche bis zur Auswertung spezifischer Datenbanken arbeitet man sich Schritt für Schritt durch. Wenn man alle Seiten und Möglichkeiten ohne Ergebnis durchforstet hat, kannst du dir relativ sicher sein, dass kein Patent vorliegt.

6. Patentanwalt einschalten

Sollte man sich wegen möglicher Hinweise auf ein Patent unsicher sein, dieses Produkt aber dennoch auf den Markt bringen wollen, bleibt einem nichts anderes übrig als einen Patentanwalt zu beauftragen.

Ein Patentanwalt hat die Möglichkeit in geschlossenen Datenbanken zu recherchieren und eine genaue FTO-Analyse durchzuführen. Eine Free-To-Operate Analyse untersucht, ob bestimmte Rechte an einer Erfindung existieren. Sollte das der Fall sein, darf man das Produkt nicht verkaufen.

Eine Alternative wäre, mit einem Anwalt an den Patentträger heranzutreten, um das eigene Produkt mit einer Lizenz des Originalherstellers verkaufen zu dürfen. Das ist jedoch in der Regel mit hohem Aufwand und hohen Kosten verbunden.

Nach der FTO-Recherche kann man sich dann zu 100 % sicher sein, ob ein Produkt patentiert ist oder nicht. Die Kosten dafür sind entsprechend hoch. Das heißt, für eine Patentrecherche sollten 5.000 € – 10.000 € eingeplant werden. 

Gerade zu Beginn einer Unternehmer-Karriere sind das hohe Ausgaben. Man sollte sich also genau überlegen, ob man einen Anwalt hinzuziehen möchte. Wenn sich nach einer Recherche herausstellt, dass ein Patent existiert, hat man bereits dafür einen vierstelligen Betrag ausgegeben, mit dem man vermutlich ein anderes Produkt hätte launchen können. 

Tipp: Wenn sich am Ende der Patentanalyse unsicher ist und mit dem Launch eines Produktes leichte Bedenken hat, dass es patentiert ist, sollte man sich lieber noch einmal in die Produktrecherche begeben und ein Produkt suchen, welches nicht mit diesem Aufwand verbunden ist.

Ein eigenes Patent anmelden – Anleitung

In den meisten Fällen lohnt sich ein eigenes Patent nur, wenn das mit der Idee zusammenhängende Produkt sehr großes Umsatzpotenzial hat. Bei kleineren und innovativen E-Commerce Produkten macht es meistens mehr Sinn, ein einfaches Gebrauchsmuster anzumelden. Die Schritte einer Patentanmeldung im Detail zu erklären, würde den Rahmen eines Artikels deutlich sprengen und wäre für den Leser ohnehin nicht interessant, da der Patentanwalt die Detailarbeit erledigt. 

Trotzdem sollte man den ungefähren Ablauf sowie bestimmte Einschränkungen kennen, damit man weiß, was bei einer Patentanmeldung auf einen zukommt. Nach diesem Teil wird es noch kurz darum gehen, wie man ein EU-weites oder internationales Patent anmeldet. 

1. Voraussetzungen 

Um ein Patent anzumelden, muss die Produktidee einige Voraussetzungen erfüllen. Erst wenn diese gegeben sind, kann ein Patent auch wirklich eingetragen werden. In manchen Fällen setzen Start-ups auch darauf, ein Patent anzumelden, obwohl eine Bedingung nur halb oder gar nicht erfüllt wurde. Denn die Chance auf ein Patent macht das Unternehmen für Investoren oder einen Businessplan deutlich interessanter. 

Die erste Voraussetzung ist, dass es sich um eine technische Erfindung handelt. Das bedeutet, dass man in einem oder mehreren Punkten dem aktuellen Stand der Technik voraus ist. Die Idee muss eine gewisse Erfindungshöhe beinhalten, man kann z.B. nicht einfach zwei Produkte kombinieren und dies als neue Erfindung anmelden. 

Ebenfalls ist wichtig, dass die Erfindung auch praktisch umsetzbar ist und gewerblichen Nutzen hat. Man kann sich also nicht auf Stoffe oder Bauteile berufen für deren Herstellung es noch überhaupt kein Verfahren gibt. 

Drittens muss die Idee eine absolute Neuheit darstellen. Mit einer vorzeitigen Veröffentlichung des Produktes bzw. der Produktidee kann man sich schnell alles kaputt machen, weil das Produkt ab dem Zeitpunkt keine absolute Neuheit mehr darstellt. Wer eine Idee hat, sollte also zuallererst einmal zum Patentanwalt gehen und sich beraten lassen. 

2. Patent anmelden

Im nächsten Schritt kümmert sich der Patentanwalt um alle relevanten Papiere und meldet das Patent schlussendlich an. Zu den Unterlagen gehört eine genaue Beschreibung der Erfindung, bei der sorgfältig auf technische und detaillierte Schreibweise geachtet werden muss. 

Die Beschreibung beginnt zunächst etwas allgemeiner und wird immer detaillierter. Insgesamt können das mehrere Seiten reiner Beschreibungstext werden. Bei obigem Beispiel folgen 5 DIN-A4-Seiten über die genaue Funktion der Knoblauchpresse.

Ein weiterer wichtiger Abschnitt sind die Patentansprüche, also die Merkmale, die bei Erfolg wirklich geschützt werden. Diese sollten unbedingt von einem Anwalt formuliert werden, auch, wenn sich der Erfinder wissenschaftlich mit der Thematik auskennt. Denn in diesem Bereich spielen ebenfalls juristische Aspekte eine wichtige Rolle. 

Zum einen müssen die Ansprüche so formuliert werden, dass sie einen möglichst breiten Schutzbereich abdecken, zum anderen, darf man nicht zu breit formulieren, weil das Patent ansonsten nicht erteilt wird (Man kann zwar immer noch etwas rausstreichen, aber je mehr Änderungen nachträglich erfolgen, desto länger dauert der ganze Prozess). 

Wenn man z.B. schreibt, dass ein bestimmtes Material bestehend aus… geschützt wird, ist das Patent sehr leicht umgehbar, weil ein Konkurrent jetzt einfach einen zusätzlichen Bestandteil in das Material integrieren könnte und somit ein neues Material schafft. Wer stattdessen schreibt, Material X enthält folgende Stoffe… hat mit einem einzigen Wort seinen Schutzanspruch erweitert. 

Man sollte sich nur auf Merkmale beschränken, die man auch durchsetzen kann. Wenn man z.B. die Plastikmischung des Produkts schützen möchte, ohne dass man äußerlich erkennen kann, wie sich die Plastikmischung etwa von anderen unterscheidet, wird man den Schutzanspruch wahrscheinlich nie durchsetzen können, weil man zur Überprüfung jedes Mal eine Laboruntersuchung veranlassen müsste. 

Es entsteht sogar ein Nachteil! Konkurrenten können das Herstellungsverfahren des Materials aus der Patentschrift entnehmen und unbemerkt kopieren. Aus diesem Grund wurde z.B. das Rezept von Coca-Cola nie patentiert. 

Wenn erforderlich, werden noch technische Zeichnungen angefertigt, welche die Erfindung verständlicher machen sollen. 

3. Verfahren – Prozess der Patentanmeldung

Bis ein Patent genehmigt und eingetragen ist, vergehen oft zwischen 3 und vier Jahre. Das liegt daran, dass jedes Patent ausführlich auf seine Gültigkeit geprüft wird. Dabei ist es nicht so, dass man das Patent anmeldet und nach 3 Jahren plötzlich eine Zusage oder Absage erhält. Sobald das Prüfungsverfahren begonnen hat, steht der Patentanwalt im Dialog mit dem Prüfer, der in den meisten Fällen weitere Korrekturen fordert. 

So geht das Patent hin und her, bis sich der Prüfer mit dem Ergebnis zufriedengibt oder das Patent schlussendlich doch nicht genehmigt. 

Für viele kleineren Produkte oder junge Unternehmen ist ein Patent zu aufwendig und kostenintensiv. Das Gebrauchsmuster stellt eine sehr gute Alternative dar, da es in wenigen Wochen eingetragen ist und falls erforderlich, später in ein Patent umgewandelt werden kann. Die Schutzansprüche bei einem Gebrauchsmuster sind dabei ähnlich zum Patent, können aber nicht auf andere Länder erweitert werden. 

Auch beim Gebrauchsmuster ist der Weg über einen Anwalt deutlich einfacher, aber mit höheren Kosten verbunden. Es kann auf jeden Fall nicht schaden, sich zunächst einmal ein paar Angebote einzuholen. Wenn es dann noch zu teuer ist, schafft man es mit etwas zusätzlichem Aufwand auch selbst. 

Gebrauchsmuster Antrag

Internationales Patent anmelden 

Viele wollen eine gute Idee direkt international schützen lassen. Bezüglich des weltweiten Patentschutzes, gibt es jedoch eine Menge Informationen, derer sich viele nicht bewusst sind. Eine wichtige Tatsache ist, dass es kein Weltpatent gibt. Man kann seine Idee also nicht mit einem Patent weltweit schützen lassen. 

Der zweite Punkt ist, dass “Überschützung” eine riesige Kostenfalle sein kann. Denn als Start-up fokussiert man sich in den meisten Fällen immer erstmal auf einen Markt, was definitiv auch am meisten Sinn macht. Ein Patent im eigenen Land ist schon mit relativ hohen Kosten verbunden, die man als Gründer erstmal stemmen muss. Wenn man seinen Patentschutz erweitert, multipliziert man diese Kosten, ohne daraus einen Return zu erhalten (auch die Jahresgebühr muss in jedem Land bezahlt werden). Das Kapital für die Anmeldung und die Zeit für den Prozess können auch in das Wachstum des Unternehmens im eigenen Markt gesteckt werden, wodurch man deutlich stärkere Wettbewerbsvorteile aufbauen kann. 

Der zweite Grund, wieso ein Patent in mehreren Ländern oft wenig Sinn macht ist, dass man nicht unbedingt über die Mittel verfügt, den Schutz auch wirklich durchzusetzen. Wenn man seine Idee z.B. in Spanien geschützt hat und ein großes spanisches Unternehmen kopiert diese, müsste man eine spanische Anwaltskanzlei beauftragen, die in der Lage ist, einem großen Gegner (mit ebenfalls  vielen Anwälten im Rücken), die Stirn zu bieten. Dadurch entstehen sehr hohe Kosten, ohne dass man in dem Markt überhaupt aktiv ist. 

Wenn man sich an dem Punkt befindet, dass man in den nächsten 30 Monaten eventuell in bestimmte Länder expandieren wird und eine Patentanmeldung dort Sinn macht, kann man das Patent über das sogenannte PCT-Programm anmelden. PCT steht hierbei für Patent Cooperation Treaty und bezeichnet eine internationale Vereinbarung, die es Patentanmeldern ermöglicht, den Schutz innerhalb der ersten 30 Monate nach nationaler Anmeldung auf bis zu 150 Länder zu erweitern. Bei einer gewöhnlichen Patentanmeldung hat man nur 12 Monate Zeit, seine Idee in weiteren Ländern zu schützen. 

Eine PCT-Anmeldung führt nicht direkt zu einem Patent, sondern bildet eine Grundlage, das Patent relativ einfach in anderen Ländern gültig zu machen. Sobald das passiert, muss sich der Antragsteller wieder selbst mit dem Patentamt des jeweiligen Landes auseinandersetzen, das Patent ggf. übersetzen lassen und die jährliche Gebühr bezahlen. 

Die Anmeldung selbst erfolgt über das DPMA, die WIPO in der Schweiz oder das Europäische Patentamt. Nach der Anmeldung wird eine ausführliche Recherche durchgeführt und man bekommt nach einigen Monaten eine Rückmeldung mit einer ausführlichen Einschätzung. Zusätzlich kann man auch eine gesonderte Prüfung beantragen, die aber oft nicht erforderlich ist. 

Die Anmeldegebühren sind mit knapp 3.000 € relativ günstig, man muss aber bedenken, dass der Anwalt, aber vor allem jedes weitere Land zusätzliche Kosten und Aufwand verursachen. Wer ein Patent in allen 150 Ländern gültig machen möchte, kann insgesamt mit Kosten in Millionenhöhe rechnen. 

Tipp: Wer sich erstmal auf die EU beschränken möchte, kann sein Patent über das EP-Verfahren beim Europäischen Patentamt anmelden. Auch hier ist es so, dass das Patent für jedes Land einzeln gültig gemacht werden muss. Der Aufwand und die Anmeldegebühren sind aber insgesamt geringer als beim PCT-Verfahren. 

Fazit – Patentrecherche und -anmeldung

Patente sind eine gute und faire Möglichkeit für Erfinder, da sie es einem ermöglichen, ein zeitlich begrenztes Monopol auf den Verkauf der eigenen Idee zu besitzen. Da die Anmeldekosten aber relativ hoch sind, sollte man sich immer überlegen, ob man das Geld langfristig durch die Erteilung des Patents wieder reinholt. Gerade in der Gründungsphase kann ein Patent einen beträchtlichen Anteil des Startkapitals verbrauchen. 

Die Alternative zum Patent ist das Gebrauchsmuster, welches nicht geprüft, sondern einfach eingetragen wird. Man hat also alle Rechte an der gewerblichen Verwendung seiner Idee, zahlt deutlich weniger Geld und kann sein Produkt in wenigen Wochen schützen lassen. Erst im Streitfall wird die Gültigkeit der Schutzansprüche geprüft. 

Patente spielen aber nicht nur eine Rolle, wenn man gute Ideen hat, sondern auch, wenn man selbst Produkte auf den Markt bringen will und mit Herstellern aus anderen Ländern zusammenarbeitet. Es kann nämlich immer sein, dass ein bestimmtes Produktmerkmal geschützt ist und man es eigentlich gar nicht in Deutschland verkaufen darf. Da das Patent in Ländern wie z.B. China überhaupt keine Gültigkeit hat, kann das sehr leicht passieren. 

Ein wichtiger Schritt, bevor man eigene Produkte ankauft oder produzieren lässt, ist die Patentrecherche. Über verschiedene Datenbanken, wie z.B. das DPMA Register kann man leicht herausfinden, ob das geplante Produkt in irgendeiner Weise geschützt ist. Dieser Schritt ist extrem wichtig, da eine Patentverletzung sehr hohen finanziellen Schaden verursachen kann und mindestens mit einem Verkaufsverbot endet. 

Mit einer sorgfältigen Patentrecherche kann man sich jedoch ausreichend absichern, besonders wenn die Produkte nicht zu kompliziert oder technisch sind. Im Zweifelsfall kann man auch einen Patentanwalt hinzuziehen oder sich einfach auf ein anderes Produkt konzentrieren. Insgesamt sollte man sich nicht zu lange mit dem Thema Patente beschäftigen und sich vielleicht einen Tag für die Patentrecherche Zeit nehmen.


FAQ – Häufig gestellte Fragen


• Wie meldet man ein Patent an?

Für ein Patent muss eine technische zum Erwerb geeignete neuartige Erfindung vorliegen, auf welche sogenannte Schutzansprüche gestellt werden können. Diese Schutzansprüche sollten juristisch formuliert werden, weshalb die Arbeit mit einem Patentanwalt empfehlenswert ist.  Weiterhin werden eine genaue Beschreibung der Erfindung, eine Zusammenfassung, eine Benennung des Erfinders und ggf. technische Zeichnungen gefordert. Die Anmeldung erfolgt online oder per Post. 

• Was kostet es ein Patent anzumelden?

Die Kosten für die Patentanmeldung lassen sich nicht verallgemeinern, da es immer auf verschiedene Faktoren wie den Schutzumfang, die Erfindung oder die anwaltliche Beratung ankommt. Grundsätzlich sollte man für die Erteilung eines deutschen Patents mit Kosten in Höhe von 5.000 € rechnen. Wer über PCT (Patent Cooperation Treaty) ein Patent in 150 Ländern gültig machen will, kann insgesamt mit einem siebenstelligen Betrag rechnen. 

• Wo meldet man ein Patent an?

Ein Patent kann entweder selbst oder über einen Patentanwalt beim deutschen Patent und Markenamt einreichen. Ein erweitertes Schutzrecht für die EU oder die wichtigsten 150 Industrieländer kann man alternativ beim Europäischen Patentamt oder der WIPO in der Schweiz anmelden.


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